Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton Pflicht — der Stichtag ist also bereits verstrichen. Wer die Funktion noch nicht im Shop hat, sollte jetzt handeln: Jeder Tag ohne rechtssichere Lösung ist ein Abmahn- und Bußgeldrisiko.
Die gute Nachricht: Für Shopware gibt es schnelle Wege zur Umsetzung. Hier bekommst du den rechtlichen Rahmen kompakt und danach die konkreten Lösungen.
Der rechtliche Rahmen in Kürze
Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB, der die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt. Das Prinzip: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen online geschlossenen Vertrag genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.
Betroffen sind B2C-Shops mit gesetzlichem Widerrufsrecht; reine B2B-Shops und Produkte ohne Widerrufsrecht (z. B. Maßanfertigungen) sind ausgenommen.
Deine Lösung muss im Kern das hier erfüllen:
- Sichtbar und ohne Login erreichbar — gut auffindbar, dauerhaft verfügbar, typischerweise im Footer. Eine Platzierung ausschließlich hinter dem Kundenkonto-Login ist unzulässig, weil Gast-Besteller benachteiligt würden.
- Klar beschriftet — in der Regel „Vertrag widerrufen”. Ein versteckter „Kontakt”-Link reicht nicht.
- Zweistufig — ein Klick löst den Widerruf nicht sofort aus, sondern führt zu einem Formular; erst dessen Bestätigung („Widerruf bestätigen”) schickt ihn ab.
- Datensparsam — erlaubt sind nur Name, eine Angabe zur Vertragsidentifikation (z. B. Bestellnummer) und die E-Mail für die Bestätigung. Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden; ein Pflicht-Kommentarfeld sollte optional sein.
- Mit Eingangsbestätigung — nach dem Absenden geht automatisch eine Bestätigung an die Kundschaft (Inhalt der Erklärung, Datum, Uhrzeit). Sie bestätigt nur den Eingang, nicht die rechtliche Wirksamkeit — die Prüfung bleibt beim Händler.
Warum Eile geboten ist: Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro bzw. bei großen Unternehmen mit bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden. Hinzu kommen Abmahnungen — und wenn der Button fehlt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Lösung 1: Die native Funktion in der Standard-Storefront
Der sauberste Weg: Du nutzt, was Shopware bereits mitbringt.
Mit dem Release 6.7.9.0 im April 2026 hat Shopware eine native Lösung für den elektronischen Widerrufsbutton bereitgestellt, inklusive Backport auf Version 6.6. Die Funktion ist Teil des Core-Systems, ab der Community Edition verfügbar — zusätzliche Lizenzgebühren fallen nicht an.
Der komplette Ablauf ist damit abgedeckt: Kundinnen und Kunden reichen ihren Widerruf über ein integriertes Formular ein und erhalten anschließend automatisch eine Eingangsbestätigung. Der zweistufige Prozess und das reduzierte Formular sind also von Haus aus erfüllt.
Die Funktion lässt sich in der Standard-Storefront aktivieren und im Shop platzieren, ohne eigene Entwicklung. Wenn du auf einer aktuellen Version bist oder kurzfristig aktualisieren kannst, ist das der schnellste Weg zur Rechtssicherheit — also am besten auf die neueste 6.6- oder 6.7-Version updaten.
Lösung 2: Empfohlene Store-Plugins, wenn ein Update nicht passt
Kann ein Update nicht kurzfristig erfolgen, gibt es fertige Plugins im Shopware Store, die wir je nach Situation empfehlen. Als grobe Orientierung — die tatsächliche Wahl hängt vom individuellen Setup ab und muss im Einzelfall geprüft werden:
- Widerrufs-Plugin ohne Bestellstatus-Override — tendenziell dann, wenn eine Warenwirtschaft oder ein ERP-System den Bestellstatus führt und dieser nicht automatisch überschrieben werden soll.
- Widerrufs-Plugin mit Handling über den Bestellstatus — tendenziell dann, wenn kein WaWi/ERP angebunden ist und der Widerruf direkt über den Bestellstatus abgewickelt werden soll.
Welche Variante wirklich passt, entscheidet sich anhand deiner konkreten Konstellation — das prüfen wir gemeinsam.
Eine reine Eigenentwicklung im Core — ohne Update, ohne Plugin — lohnt sich dagegen nicht: Der zweistufige Ablauf, das abgespeckte Formular und die Verarbeitung inklusive Zeitstempel machen eine Eigenlösung unnötig komplex.
Wie wir dich unterstützen
Welcher Weg der richtige ist, hängt von deinem Shop ab — und genau da setzen wir an:
- Mit dem Paket UPDATE aktualisieren wir deinen Shop auf eine aktuelle Version, sodass du die native Funktion nutzen kannst — preislich inklusive.
- Mit dem Paket CORE setzen wir die Lösung über eines der empfohlenen Plugins um — ebenfalls preislich inklusive.
Unabhängig von diesen Paketen beraten und integrieren wir auch zum Festpreis. Weil der Stichtag bereits verstrichen ist, gilt: Je früher wir klären, welcher Weg zu deinem Setup passt, desto schneller bist du auf der sicheren Seite.
Rechtstexte nicht vergessen
Die Technik allein reicht nicht. Die Widerrufsbelehrung muss künftig ausdrücklich über die elektronische Widerrufsmöglichkeit informieren, und die Datenschutzerklärung muss erläutern, welche Daten im Widerrufsprozess erhoben werden. Diesen Teil solltest du mit deinem Rechtsbeistand abstimmen.
Fazit
Der Widerrufsbutton ist Pflicht — und der Stichtag ist bereits vorbei. Wer jetzt noch keine Lösung hat, sollte nicht warten, denn Abmahnungen und Bußgelder sind ein reales Risiko.
Für Shopware gibt es zwei schnelle Wege: die native Funktion in der Standard-Storefront (per Update) oder ein passendes Store-Plugin, wenn ein Update nicht in Frage kommt. Mit den Paketen UPDATE und CORE übernehmen wir die Umsetzung — und beraten dich bei Bedarf auch unabhängig davon zum Festpreis.
Sprich uns an, damit dein Shop kurzfristig rechtssicher wird.