Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der elf.digital UG (haftungsbeschränkt), An der Pönt 48, 40885 Ratingen (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
- Soweit ein gesonderter Rahmenvertrag (insbesondere der Rahmenvertrag Festpreis-Betreuung) oder individuelle Vereinbarungen bestehen, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungscharakter
- Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der technischen, operativen und strategischen Betreuung von Shopware-basierten Onlineshops sowie verwandte Beratungs-, Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen.
- Sämtliche Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder sonstiger Erfolg — insbesondere Umsatzsteigerung, Conversion-Optimierung, Ranking-Verbesserung, Umsatzwachstum oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis — ist ausdrücklich nicht geschuldet, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart.
- Sofern der Anbieter Festpreise für bestimmte Leistungen anbietet, stellt der Festpreis eine pauschale Vergütung für den vereinbarten Tätigkeitsumfang dar, nicht jedoch eine Zusage eines bestimmten Ergebnisses. Der Festpreis begründet keinen Werkvertrag.
- Empfehlungen, Einschätzungen und strategische Beratung erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Sie stellen keine Garantien oder verbindlichen Zusagen dar.
§3 Vertragsschluss und Angebote
- Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder textförmliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch die tatsächliche Leistungserbringung des Anbieters zustande.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Vorvertragliche Leistungen (Erstgespräch und Reality Check)
- Der Anbieter bietet kostenfreie, unverbindliche Erstgespräche sowie — im Rahmen der Festpreis-Betreuung — einen kostenfreien Reality Check an. Diese vorvertraglichen Leistungen begründen keinen Anspruch auf Abschluss eines Betreuungs- oder sonstigen Vertrags.
- Auch für vorvertragliche Leistungen gelten diese AGB, insbesondere die Regelungen zu Haftung (§9), Vertraulichkeit (§12) und Datenschutz (§13).
- Soweit der Anbieter im Rahmen vorvertraglicher Leistungen Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden oder dessen Kunden erhält (insbesondere durch Zugriff auf Shop-Backend oder Serverzugang), wird vor Beginn der Leistung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
- Der Kunde stellt für vorvertragliche Leistungen erforderliche Zugänge und Informationen unentgeltlich und rechtzeitig bereit. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vorvertragliche Leistungen zu erbringen, solange die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Ergebnisse, Einschätzungen und Empfehlungen aus vorvertraglichen Leistungen sind unverbindlich und stellen keine Garantie für bestimmte Ergebnisse dar.
§5 Leistungserbringung
- Der Anbieter erbringt die Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen sowie unter Berücksichtigung verfügbarer Kapazitäten. Die Wahl der Mittel, Werkzeuge, Methoden und der zeitlichen Abfolge steht dem Anbieter frei.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit, Reihenfolge, Reaktionszeit oder Priorisierung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Insbesondere bestehen keine Service Level Agreements (SLA), es sei denn, diese wurden gesondert vereinbart.
- Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer) erbringen zu lassen.
- Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen auch KI-gestützte Werkzeuge und Verfahren ein. Die fachliche Prüfung und Freigabe erfolgt stets durch qualifiziertes Personal des Anbieters.
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
§6 Mitwirkungspflichten des Kunden
-
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen
vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Dies umfasst insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Zugänge mit ausreichenden Rechten
- Bereitstellung von Inhalten, Daten, Informationen und Materialien in geeignetem Format
- Zeitnahe Freigaben (spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung, sofern nicht anders vereinbart)
- Benennung eines festen Ansprechpartners mit Entscheidungskompetenz
- Unverzügliche Information über Änderungen am System, Setup oder an Drittanbieter-Integrationen
- Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, solange Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden. Entstehende Wartezeiten gelten nicht als Leistungsverzögerung des Anbieters.
- Freigaben, die der Kunde trotz Aufforderung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erteilt, gelten als erteilt (Freigabefiktion), sofern der Anbieter hierauf bei der Aufforderung ausdrücklich hingewiesen hat.
- Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Daten frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Gewährleistung resultieren.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Wiederkehrende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet. Einmalige Leistungen werden nach Erbringung abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
-
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt:
- sämtliche Leistungen unverzüglich auszusetzen,
- Zugänge und Services vorübergehend einzuschränken oder zu sperren,
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen,
- eine Pauschale für den Verzugsschaden in Höhe von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Der Anbieter ist berechtigt, bei Aufträgen mit einem Volumen über 5.000 € netto eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragsvolumens zu verlangen.
§8 Laufzeit und Kündigung
- Sofern ein gesonderter Rahmenvertrag besteht, gelten dessen Laufzeit- und Kündigungsregelungen vorrangig.
- Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung.
-
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
- wiederholter oder schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten,
- Insolvenzantrag oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§9 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die in den letzten drei Monaten gezahlte Nettovergütung bzw. bei einmaligen Leistungen auf die vereinbarte Nettovergütung des betreffenden Auftrags, maximal jedoch 10.000 € pro Schadensfall.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust oder entgangene Geschäftschancen ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
- Für Leistungen, Systeme und Entscheidungen Dritter (insbesondere Hosting-Anbieter, Shopware selbst, Plugins, Schnittstellen, Zahlungsanbieter, Tracking-Tools, Marktplätze) übernimmt der Anbieter keine Haftung.
- Der Anbieter haftet nicht für Empfehlungen, Einschätzungen oder strategische Beratung, soweit diese nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt verfügbaren Informationen erfolgt sind.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§10 Gewährleistung
- Soweit ausnahmsweise werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, gelten die folgenden Gewährleistungsregelungen.
- Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. Übergabe in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
- Der Anbieter hat das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde hat dem Anbieter hierfür eine angemessene Frist zu setzen (mindestens 14 Tage).
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei unwesentlichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Leistungen des Anbieters ohne vorherige Abstimmung, oder bei Nutzung in einer nicht vom Anbieter freigegebenen Umgebung.
§11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- Der Kunde erhält an den vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den Einsatz im Zusammenhang mit dem vereinbarten Zweck.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Vergütungen.
- Allgemeine Methoden, Frameworks, wiederverwendbare Codebausteine und Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter und unterliegen keiner Rechteübertragung.
- Eine Bearbeitung, Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
- Quellcode wird dem Kunden nur nach vollständiger Zahlung und nur soweit ausdrücklich vereinbart zugänglich gemacht.
§12 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Preise und Strategien — geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren, von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und das Kundenlogo für diesen Zweck zu verwenden, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.
§13 Datenschutz
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden oder dessen Kunden erhält, wird — sofern erforderlich — eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen Systemen den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Der Anbieter übernimmt keine Rechtsberatung im Bereich Datenschutz.
§14 Höhere Gewalt
- Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur (Internet, Strom, Rechenzentren) sowie Cyberangriffe.
- Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§15 Abwerbeverbot
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, Freelancer oder Subunternehmer des Anbieters, die im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzt werden oder wurden, direkt oder indirekt abzuwerben oder mit diesen unter Umgehung des Anbieters zusammenzuarbeiten.
- Im Falle eines Verstoßes gegen Abs. 1 ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Bruttovergütung der abgeworbenen Person zu zahlen, mindestens jedoch 25.000 €. Das Recht des Anbieters, darüber hinausgehende Schäden geltend zu machen, bleibt unberührt.
§16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.