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Umweltaussagen im Onlineshop seit 27.09.2026: kein Verbot, aber eine Belegpflicht

Edin Dedagic
Shopware Recht EmpCo Nachhaltigkeit

Mit KI erstellt · Stand: 28.09.2026

Seit dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für umweltbezogene Werbung. Nach Einordnung der IT-Recht Kanzlei sind allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ damit nicht pauschal verboten, sondern zulässig, wenn sie im selben Zusammenhang konkret belegt werden – auch in älteren Inhalten. Ob diese Lesart für Ihren Shop trägt, klären Sie am besten mit Ihrer Rechtsberatung. Erst auf dieser Grundlage lohnt ein Plan für die Anpassung Ihrer Inhalte.

Was ist passiert?

Die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo“) ist über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in deutsches Recht umgesetzt. Das Änderungsgesetz wurde im Februar 2026 verkündet und ist seit dem 27. September 2026 anzuwenden (IHK Lippe zu Detmold).

In vielen Zusammenfassungen wird daraus „Umweltaussagen sind jetzt verboten“. Die IT-Recht Kanzlei hält das für zu grob. Wir stützen uns in diesem Beitrag auf ihre Einordnung; sie hebt zwei Punkte hervor.

Erstens: zwei Wege zur zulässigen Aussage (IT-Recht Kanzlei, 04.09.2026). Entweder wird eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen – etwa über das EU-Umweltzeichen oder ein Typ-I-Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024. Oder die Aussage wird im unmittelbaren Kontext konkretisiert. Das Beispiel der Kanzlei: „Nachhaltig“ allein fällt unter das Verbot, „nachhaltig aufgrund vollständiger Recyclingfähigkeit“ ist keine allgemeine Umweltaussage mehr – vorausgesetzt, die Angabe stimmt.

Zweitens: Alter schützt nicht (IT-Recht Kanzlei, 10.08.2026). Die Kanzlei stützt sich dabei auf die FAQ der EU-Kommission: Bleibt ein Inhalt öffentlich abrufbar und dient er weiter dem Verkauf, wird er nach der heute geltenden Rechtslage beurteilt – unabhängig davon, wann er entstanden ist.

Daneben nennt die IHK Lippe zwei Punkte, die ohne Spielraum gelten: Klimaneutralität auf Grundlage von Kompensation darf nicht mehr beworben werden, und Nachhaltigkeitssiegel sind nur zulässig, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt sind.

Was heißt das für Ihren Shop?

Trägt die Lesart der Kanzlei, verschiebt sich die Frage vom Löschen zum Belegen. Welche Aussagen in Ihrem Shop betroffen sind und wie viel Arbeit das bedeutet, können nur Sie beurteilen: Sie haben die Inhalte erstellt und wissen, wo mit Nachhaltigkeit argumentiert wurde.

Als Orientierung: In Shopware liegen solche Aussagen typischerweise an vier Stellen.

  • Kataloge → Produkte: die Beschreibung, dazu die Meta-Felder – die sehen Sie im Shop nicht, sie erscheinen aber in Suchergebnissen.
  • Kataloge → Kategorien: Beschreibungstexte über und unter den Produktlisten.
  • Inhalte → Erlebniswelten: Landingpages früherer Kampagnen, die noch erreichbar sind.
  • Inhalte → Medien: Siegel- und Badge-Grafiken, etwa im Footer oder in Produktbildern.

Außerhalb von Shopware kommen Marktplatz-Listings, Newsletter-Vorlagen und Social-Media-Profile hinzu.

Das ist jetzt zu tun – in dieser Reihenfolge

  1. Einordnung mit Ihrer Rechtsberatung besprechen. Die beiden Beiträge der IT-Recht Kanzlei sind dafür eine gute Gesprächsgrundlage. Zu klären ist, ob die Lesart für Ihr Sortiment und Ihre konkreten Aussagen trägt.
  2. Plan für die Inhaltsanpassung aufstellen – auf Grundlage dieser Klärung: Welche Aussagen bleiben mit Beleg, welche entfallen, welche Siegel sind gedeckt?
  3. Inhalte anpassen. Das liegt bei Ihnen oder Ihrem Redaktionsteam; die vier Orte oben helfen beim Finden.
  4. Neue Inhalte absichern. Aus dem Ergebnis von Schritt 1 eine kurze Schreibregel für alle ableiten, die Produkttexte verfassen – auch für KI-generierte Texte.

Wie wir unterstützen

Die rechtliche Bewertung und Ihre Inhalte bleiben bei Ihnen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Shopware-Shop haben, sprechen wir darüber in einem kostenlosen Erstgespräch: 30 Minuten via Teams, unverbindlich. Termin anfragen – oder lesen Sie vorab, wie unsere laufende Shopware-Betreuung funktioniert.


Die rechtliche Einordnung in diesem Beitrag folgt der IT-Recht Kanzlei.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI erstellt und dient der allgemeinen Information zum genannten Stand. Er ersetzt keine Rechts- oder Einzelfallberatung. Bitte prüfen Sie die verlinkten Quellen eigenständig. Ob und wie Sie die Inhalte auf Ihren Shop übertragen, entscheiden Sie in eigener Verantwortung – bei Rechtsfragen gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung.

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