Seit dem 28. Juni 2025 müssen B2C-Onlineshops oberhalb der Kleinstunternehmen-Grenze barrierefrei sein. Maßstab ist WCAG 2.1 AA, der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €. Seit diesem Quartal prüfen Marktüberwachungsbehörden auch ohne vorherige Beschwerde — wer bisher abgewartet hat, sollte jetzt handeln.
Was ist passiert?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz. Diese Schwelle wird oft falsch gelesen: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Der technische Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA, vermittelt über die harmonisierte Norm EN 301 549. Erste Abmahnungen liefen bereits ab August 2025. Neu ist die Durchsetzungsstufe: Seit Q3 2026 prüfen Behörden auch von sich aus, nicht mehr nur auf Beschwerde.
Was heißt das für Ihren Shop?
Die gute Nachricht zuerst: Ein erheblicher Teil der Arbeit ist in Shopware bereits erledigt, wenn Sie auf aktuellem Stand sind.
Shopware 6.7 bringt einen weitgehend barrierefreien Core mit — Fokus-Ringe, ARIA-Auszeichnungen, ein bedienbarer Checkout.
Shopware 6.6 erreicht vieles davon über das Flag ACCESSIBILITY_TWEAKS in Kombination mit einem geeigneten Theme.
Ältere Stände sollten Sie ohnehin aktualisieren — hier ist Barrierefreiheit ein Argument unter mehreren.
Was der Core Ihnen nicht abnimmt, ist der inhaltliche Teil: Alt-Texte für Produktbilder, Untertitel für Videos, aussagekräftige Linktexte statt „hier klicken”, ausreichende Kontraste in Ihren CI-Farben und die Prüfung Ihrer Plugins. Ein einziges nicht barrierefreies Bewertungs- oder Cookie-Plugin kann den Checkout unbedienbar machen.
Dazu kommen zwei formale Pflichten, die häufig komplett fehlen: eine Barrierefreiheitserklärung und ein Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können.
Der Nebeneffekt lohnt die Erwähnung: Fast alles, was einen Shop barrierefrei macht, macht ihn auch verkaufsstärker. Klare Kontraste, sauber beschriftete Formulare und ein Checkout, der ohne Maus funktioniert, helfen jedem Kunden — besonders auf dem Handy und besonders älteren Zielgruppen.
Das ist jetzt zu tun
- Betroffenheit prüfen. Liegen Sie über der Kleinstunternehmen-Schwelle? Beide Kriterien gegenrechnen.
- Versionsstand klären. 6.7 bringt den barrierefreien Core mit; unter 6.6 das Accessibility-Flag samt passendem Theme prüfen.
- Audit gegen WCAG 2.1 AA mit priorisiertem Maßnahmenkatalog — nicht alles auf einmal, sondern nach Wirkung sortiert.
- Tastatur-Test machen. Kommen Sie ohne Maus vom Produkt bis zur Bestellbestätigung? Das findet die gröbsten Fehler in zehn Minuten.
- Content nachziehen: Alt-Texte, Untertitel, Linktexte, Überschriftenhierarchie.
- Plugins prüfen — besonders alles, was im Checkout mitspielt.
- Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Mechanismus ergänzen.
- Regelmäßig nachtesten. Jedes Theme-Update kann Barrieren neu einbauen.
Für Schritt 3 ist ein Audit mit Fahrplan der schnellste Einstieg (elf.digital NAVIGATE), die Umsetzung an Theme und Checkout läuft über (elf.digital CUSTOMIZE), die laufende Kontrolle über (elf.digital CARE).
Wie wir Sie unterstützen
Wir sagen Ihnen zum Festpreis, wo Ihr Shop steht und was die Umsetzung kostet — ohne Stundenzettel und ohne offenes Ende. Beginnen Sie mit einem kostenlosen Erstgespräch: 30 Minuten, online, unverbindlich.
Mehr zur laufenden Betreuung finden Sie unter Shopware-Betreuung, zum Leistungsumfang unter Leistungen.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihrer Betroffenheit ziehen Sie bitte die genannten Rechtsquellen oder einen Anwalt hinzu.