Ab dem 27. September 2026 dürfen Sie Umweltaussagen wie „klimaneutral” oder „umweltfreundlich” nur noch verwenden, wenn Sie sie belegen können. Zusätzlich müssen Hinweise zu Gewährleistung, Garantie, Reparatur und Ersatzteilen sichtbar an der Produktseite und im Bestellprozess stehen. Es gibt keine Übergangsfrist für kleine Unternehmen.
Was ist passiert?
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825, „Empowering Consumers for the Green Transition”) ist ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Sie greift über das UWG direkt in die Werbe- und Produktkommunikation ein.
Wichtig zur Einordnung: Die häufig damit verwechselte „Green Claims Directive” wurde 2025 zurückgezogen. EmpCo nicht — sie kommt.
Die Richtlinie hat zwei Blöcke, die in der Praxis oft durcheinandergeraten:
Greenwashing-Regeln. Allgemeine Umweltaussagen ohne belegbare Leistung sind unzulässig. Klimaneutralität allein über Kompensationszahlungen zu behaupten, ist ausdrücklich verboten. Nachhaltigkeitslabels ohne unabhängige Zertifizierung dürfen nicht mehr verwendet werden — das trifft besonders selbstgebaute Siegel.
Verbraucherinformationen. Angaben zu Gewährleistung und Garantie sowie zu Lieferung, Reparatur, Ersatzteilen und Software-Updates müssen in Produktseite und Bestellprozess integriert sein.
Der Bußgeldrahmen reicht bis 4 % des Jahresumsatzes. Realistischer ist allerdings das Abmahnrisiko durch Mitbewerber und Verbände.
Was heißt das für Ihren Shop?
Betroffen ist jeder, der an Verbraucher verkauft. Wie viel Arbeit auf Sie zukommt, hängt vom Sortiment ab:
Shops ohne Nachhaltigkeitskommunikation kommen fast ohne Aufwand durch — bei ihnen geht es nur um den zweiten Block, die Gewährleistungs- und Garantie-Infos.
Shops mit grüner Positionierung haben den größeren Aufwand. Hier stecken Umweltaussagen nicht nur in Produkttexten, sondern in Kategoriebeschreibungen, Bannern, Footer-Claims, Newsletter-Vorlagen und oft im Shop-Slogan selbst.
Shops mit Eigenmarke müssen zusätzlich klären, ob eigene Siegel und Produktauslobungen einer Prüfung standhalten.
Technisch ist der zweite Block der einfachere: Gewährleistungs- und Garantieangaben lassen sich in Shopware als wiederverwendbarer Baustein an der Produktdetailseite und im Checkout ausgeben — gepflegt an einer Stelle statt in hunderten Produkttexten.
Das ist jetzt zu tun
- Umweltaussagen inventarisieren. Produkttexte, Kategorieseiten, Banner, Footer, Newsletter-Vorlagen. Eine Volltextsuche nach „klima”, „öko”, „nachhaltig”, „umweltfreundlich” und „CO2” findet das meiste.
- Jede Aussage belegen oder streichen. Liegt kein unabhängiger Nachweis vor, ist Streichen die günstigere Entscheidung.
- Nicht zertifizierte Eigen-Siegel entfernen. Auch aus Produktbildern, nicht nur aus dem Text.
- Gewährleistungs- und Garantie-Infoblock ergänzen — an der Produktdetailseite und im Bestellprozess, als zentraler Baustein statt Copy-and-paste.
- Angaben zu Reparatur, Ersatzteilen und Updates prüfen, soweit für Ihr Sortiment einschlägig.
- Nach dem Stichtag stichprobenartig nachkontrollieren — neue Produkte bringen neue Claims mit.
Für Schritt 1 und 2 ist ein strukturierter Content-Review der schnellste Weg (elf.digital NAVIGATE). Die Umsetzung an Produktseite und Checkout läuft im Shopware-Standard (elf.digital CUSTOMIZE).
Wie wir Sie unterstützen
Wenn Sie nicht sicher sind, wie stark Ihr Shop betroffen ist, klären wir das in einem kostenlosen Erstgespräch: 30 Minuten, online, unverbindlich. Danach wissen Sie, ob es bei Ihnen um einen Nachmittag oder um ein Projekt geht.
Mehr zu unserer laufenden Betreuung finden Sie unter Shopware-Betreuung, einen Überblick über unsere Arbeitsweise unter Leistungen.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung einzelner Formulierungen in Ihrem Shop ziehen Sie bitte die genannten Rechtsquellen oder einen Anwalt hinzu.