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EmpCo seit 27. September: Was sich für Ihren Shopware-Shop ändert

Aktualisiert am Edin Dedagic
Shopware Recht EmpCo Nachhaltigkeit

Mit KI erstellt · Stand: 29.09.2026

Aktualisiert am 28. September 2026: Der Stichtag ist verstrichen. Wir haben den Beitrag auf den aktuellen Stand gebracht und die Einordnung zu allgemeinen Umweltaussagen präzisiert.

Seit dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für Umweltaussagen wie „klimaneutral” oder „umweltfreundlich”. Pauschal verboten sind sie nach Einordnung der IT-Recht Kanzlei nicht, sie brauchen aber einen Beleg — Details in unserem Beitrag Umweltaussagen im Onlineshop: kein Verbot, aber eine Belegpflicht. Zusätzlich müssen Hinweise zu Gewährleistung, Garantie, Reparatur und Ersatzteilen sichtbar an der Produktseite und im Bestellprozess stehen. Es gibt keine Übergangsfrist für kleine Unternehmen.

Was ist passiert?

Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825, „Empowering Consumers for the Green Transition”) ist seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Sie greift über das UWG direkt in die Werbe- und Produktkommunikation ein.

Wichtig zur Einordnung: Die häufig damit verwechselte „Green Claims Directive” wurde 2025 zurückgezogen. EmpCo nicht — sie gilt.

Die Richtlinie hat zwei Blöcke, die in der Praxis oft durcheinandergeraten:

Greenwashing-Regeln. Allgemeine Umweltaussagen ohne belegbare Leistung sind unzulässig. Nach Einordnung der IT-Recht Kanzlei bleiben sie zulässig, wenn sie im unmittelbaren Kontext konkret belegt werden — ob das für Ihre Aussagen trägt, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung. Klimaneutralität allein über Kompensationszahlungen zu behaupten, ist ausdrücklich verboten. Nachhaltigkeitslabels ohne unabhängige Zertifizierung dürfen nicht mehr verwendet werden — das trifft besonders selbstgebaute Siegel.

Verbraucherinformationen. Angaben zu Gewährleistung und Garantie sowie zu Lieferung, Reparatur, Ersatzteilen und Software-Updates müssen in Produktseite und Bestellprozess integriert sein.

Der Bußgeldrahmen reicht bis 4 % des Jahresumsatzes. Realistischer ist allerdings das Abmahnrisiko durch Mitbewerber und Verbände.

Was heißt das für Ihren Shop?

Betroffen ist jeder, der an Verbraucher verkauft. Wie stark Sie betroffen sind, hängt vom Sortiment ab:

Shops ohne Nachhaltigkeitskommunikation betrifft vor allem der zweite Block, die Gewährleistungs- und Garantie-Infos.

Shops mit grüner Positionierung sind stärker betroffen. Hier stecken Umweltaussagen nicht nur in Produkttexten, sondern in Kategoriebeschreibungen, Bannern, Footer-Claims, Newsletter-Vorlagen und oft im Shop-Slogan selbst.

Shops mit Eigenmarke müssen zusätzlich klären, ob eigene Siegel und Produktauslobungen einer Prüfung standhalten.

Technisch ist der zweite Block der einfachere: Gewährleistungs- und Garantieangaben lassen sich in Shopware als wiederverwendbarer Baustein an der Produktdetailseite und im Checkout ausgeben — gepflegt an einer Stelle statt in hunderten Produkttexten.

Das ist jetzt zu tun

  1. Einordnung mit Ihrer Rechtsberatung klären. Ob und wie Ihre Umweltaussagen und Siegel betroffen sind, ist eine Rechtsfrage. Die Beiträge der IT-Recht Kanzlei (siehe Quellen) sind dafür eine gute Gesprächsgrundlage.
  2. Plan für die Inhaltsanpassung aufstellen — auf Grundlage dieser Klärung: Welche Aussagen bleiben mit Beleg, welche entfallen, welche Siegel sind gedeckt? Den Plan stellen Sie selbst auf, denn Sie kennen Ihre Inhalte — Produkttexte, Kategorieseiten, Banner, Footer, Newsletter-Vorlagen.
  3. Inhalte anpassen. Auch Siegel in Produktbildern gehören dazu, nicht nur der Text.
  4. Gewährleistungshinweis und GARAN-Label einrichten — an der Produktdetailseite und im Bestellprozess. Wie das in Shopware geht, zeigt unser Ratgeber Gewährleistungslabel und GARAN-Label in Shopware einrichten.
  5. Angaben zu Reparatur, Ersatzteilen und Updates prüfen, soweit für Ihr Sortiment einschlägig.
  6. Regelmäßig stichprobenartig nachkontrollieren — neue Produkte bringen neue Aussagen mit.

Die technische Umsetzung an Produktseite und Checkout läuft im Shopware-Standard (elf.digital CUSTOMIZE).

Wie wir Sie unterstützen

Die rechtliche Bewertung und Ihre Inhalte bleiben bei Ihnen. Wenn Sie Fragen zur technischen Umsetzung in Ihrem Shopware-Shop haben, sprechen wir darüber in einem kostenlosen Erstgespräch: 30 Minuten, online, unverbindlich.

Mehr zu unserer laufenden Betreuung finden Sie unter Shopware-Betreuung, einen Überblick über unsere Arbeitsweise unter Leistungen.

Quellen


Die Einordnung zu allgemeinen Umweltaussagen folgt der IT-Recht Kanzlei.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI erstellt und dient der allgemeinen Information zum genannten Stand. Er ersetzt keine Rechts- oder Einzelfallberatung. Bitte prüfen Sie die verlinkten Quellen eigenständig. Ob und wie Sie die Inhalte auf Ihren Shop übertragen, entscheiden Sie in eigener Verantwortung – bei Rechtsfragen gemeinsam mit Ihrer Rechtsberatung.

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